Jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und Stillenden steht die Betreuung durch eine Hebamme zu.
Die Kosten für die Leistungen werden von den Krankenkassen getragen und direkt mit diesen abgerechnet (Ausnahme Privatversicherung).
Für die Betreuung einer Hebamme ist keine Überweisung eines Arztes notwendig. Sie können direkt mit der Hebamme Kontakt aufnehmen. Die Hebamme betreut Sie persönlich:
- bei Problemen in der Schwangerschaft
- in der Schwangerenvorsorge (entweder im Wechsel mit dem Gynäkologen oder ausschließlich bei der Hebamme möglich)
- bei der Geburt (Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause)
- im Wochenbett (bis zu 8 Wochen nach der Geburt werden Sie und ihr Baby von der Hebamme zu Hause besucht)
- in der Stillzeit. (So lange Sie stillen haben Sie Anspruch auf Stillberatung durch einer Hebamme)
- der Einführung der Beikost
- beim Verlust eines Kindes
Es ist von Vorteil die Hebamme schon früh in der Schwangerschaft zu kontaktieren. So können sich sowohl die Hebamme als auch die Frau aufeinander einstellen und eine Vertrauensbasis aufbauen.
Welche Leistungen ich anbiete können Sie unter der Rubrik “Mein Angebot” nach lesen.